Back to Top

Fördermöglichkeiten

In den 1960er Jahren gab es in Bayern noch rund 20 Millionen Obstbäume. Heute sind es nur noch knapp 6 Millionen. Dieser drastische Rückgang ist in erster Linie auf Rodungsprämien, die allgemeine Siedlungsentwicklung sowie die zunehmende Technisierung und Modernisierung in der Landwirtschaft zurückzuführen. Auch aus Rentabilititätsgründen wurde lange Zeit nicht mehr auf Streuobst gesetzt.

Nach und nach hat jedoch ein Umdenken stattgefunden und der ökologische und kulturelle Wert von Streuobstwiesen rückte wieder stärker ins Bewusstsein und damit auch in den Fokus finanzieller Förderung. Mit der Unterzeichnung des sogenannten "Streuobstpakts" der Bayerischen Staatsregierung im Oktober 2021 erfährt das Thema Streuobst aktuell eine nie dagewesene Aufmerksamkeit. Bis 2035 sollen so zusätzlich 1 Million Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden. Des Weiteren beinhaltet der Streuobstpakt eine Verbesserung der Fördersituation für bestehende Förderprogramme. Insgesamt umfasst der Streuobstpakt ein Finanzvolumen von rund 600 Millionen Euro.

Der Streuobstpakt ist ein gemeinschaftliches Abkommen zwischen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sowie acht Verbänden (Bund Naturschutz in Bayern e. V.,Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., Bayerischer Bauernverband, Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie, Bund deutscher Baumschulen (BdB) Landesverband Bayern e. V., Bayerische Landschaftspflegeverbände, Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V., Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.).

Ob für Neuanpflanzung, Pflege oder Erhalt - ob für Landwirte, Kommunen, Privatpersonen oder Vereine und Verbände - für jeden, der in Sachen Streuobst aktiv werden möchte, stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sei es über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR), das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder über den Vertragsnaturschutz (VNP). Fachkundige Beratung hierzu erhalten Sie beim Landschaftspflegeverband Mittelfranken, einem der wichtigsten Partner der Fränkischen Moststraße, oder auch bei der Oberen Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken, den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter und den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Um sich generell einen Überblick zu verschaffen, lohnt sich ein Besuch der Website Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Diese bietet eine sehr detaillierte und anschauliche Übersicht zu verschiedensten Förderprogrammen im Bereich Streuobst, auch zu den Themen Verarbeitung, Vermarktung und Umweltbildung.



Partner

Region Hesselberg Wirtschaftsraum Landkreis Ansbach Landschaftspflegeverband Mittelfranken Romantisches Franken Fränkisches Seenland




Gefördert durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Regionale Identität